Krankenhäuser müssen Versorgungsauftrag selbst erfüllen
Kassel – Krankenhäuser müssen alle wesentlichen Leistungen ihres Versorgungsauftrags selbst erbringen. Eine Auslagerung auf Dritte ist unzulässig, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem heute bekanntgegebenen Urteil zu einer Strahlenabteilung entschied …